Kolumne

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A, B, C

2. Sonntag nach Trinitatis 2023

Britta Martini (Kirchenmusikerin, Berlin)

A-, B- und C-Kirchenmusiker unterscheidet ihre Qualifikation. Eine C-Prüfung kann man nach einer in der Regel zweijährigen Grundausbildung wahlweise als Organistin, Erwachsenen-, Kinder-, Bläserchorleiterin oder als Popularmusikerin ablegen. Die C-Prüfung befähigt in der EKBO zum nebenberuflichen kirchenmusikalischen Dienst.

Mit dem B-Examen (früher: Diplom, heute: Bachelor) wird nach einem achtsemestrigen Studium an einer staatlichen oder kirchlichen Musikhochschule ein berufsqualifizierender Abschluss erworben, der die Bewerbung auf volle Kirchenmusikstellen ermöglicht.

Das A-Examen ist an fast allen Hochschulen ein viersemestriger Aufbaustudiengang, es entspricht dem Masterabschluss. Am Institut für Kirchenmusik der Universität der Künste in Berlin werden alle diese Studiengänge angeboten.

In der EKBO gibt es unterhalb der C-Prüfung eine weitere kirchenmusikalische Ausbildungsebene: Kurse, die mit der Eignungsnachweisprüfung abgeschlossen werden können. In anderen Landeskirchen ist das die D-Prüfung.

Archiv

Die Autorin der wöchentlichen Kolumne ist Kirchenmusikdirektorin in Berlin und als Studienleiterin für die kirchenmusikalische Aus- und Fortbildung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) zuständig. Die Texte sind auch in "Die Kirche" erschienen (Evangelische Wochenzeitung der EKBO).




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Publikationsdatum dieser Seite: Montag, 2. Januar 2023 12:29